Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stereo-Ankauf — Ankauf und Kommissionsverkauf gebrauchter HiFi-Geräte.
Ein Angebot der Audio Everywhere GbR · Stand: Juli 2026
Teil A — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über den Ankauf gebrauchter HiFi-Geräte (Teil B) sowie über den Kommissionsverkauf gebrauchter HiFi-Geräte (Teil C), die über die Website www.stereo-ankauf.de oder unmittelbar (per E-Mail, Telefon oder vor Ort) zustande kommen.
(2) Vertragspartner ist:
Audio Everywhere GbR, vertreten durch die Gesellschafter Stefan Martijn Visbach und Marsel Kolupailo
Lautenthaler Str. 32, 38644 Goslar, Deutschland
E-Mail: info@audio-everywhere.com · Tel.: +49 151 20270102 · USt-IdNr.: DE359112287
Stereo-Ankauf ist ein Angebot der Audio Everywhere GbR (nachfolgend „Audio Everywhere").
(3) Kunde im Sinne dieser AGB ist ein Verbraucher gemäß § 13 BGB, also eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Geschäfte mit Unternehmern (§ 14 BGB) gelten gesonderte, individuell zu vereinbarende Bedingungen.
(4) Über www.stereo-ankauf.de erfolgt ausschließlich der Ankauf und der Kommissionsverkauf gebrauchter HiFi-Geräte. Ein Verkauf von Waren an Verbraucher findet über www.stereo-ankauf.de nicht statt; für den Erwerb von Geräten gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.audio-everywhere.com.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Audio Everywhere stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
Teil B — Ankauf gebrauchter HiFi-Geräte
§ 2 Gegenstand des Ankaufs
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Ankauf der vom Verkäufer angebotenen gebrauchten HiFi-Geräte gegen Zahlung eines vereinbarten Ankaufpreises.
(2) Der Ankauf erfolgt auf Grundlage der vom Verkäufer gemachten Angaben zu Funktion und Zustand der Geräte. Audio Everywhere erwirbt die Geräte zum Zweck des gewerblichen Weiterverkaufs.
§ 3 Ablauf und Vertragsschluss
(1) Die Anfrage des Verkäufers über das Online-Formular, per E-Mail oder Telefon stellt eine unverbindliche Aufforderung an Audio Everywhere dar, ein Ankaufangebot abzugeben. Ein verbindliches Angebot ist hiermit noch nicht verbunden.
(2) Auf Grundlage der Angaben des Verkäufers unterbreitet Audio Everywhere ein Ankaufangebot mit einem konkreten Ankaufpreis. Mit der Annahme dieses Angebots durch den Verkäufer kommt der Ankaufvertrag zustande. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Geräte nach Übergabe bzw. Wareneingang gemäß § 9.
(3) Für den einzelnen Ankauf wird in der Regel ein gesonderter Ankaufsvertrag geschlossen. Die dort getroffenen Regelungen und individuellen Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor (§ 26).
§ 4 Eigentum, Identitätsnachweis und Geldwäscheprävention
(1) Der Verkäufer versichert, dass er Eigentümer der angebotenen Geräte ist, dass die Geräte frei von Rechten Dritter sind und dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Ab einem vereinbarten Ankaufpreis von 500,00 € ist der Verkäufer verpflichtet, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass, Vorder- und Rückseite) vorzulegen. Die Kopie ist dem Ankaufsvertrag beizufügen oder vorab per E-Mail zu übermitteln.
(3) Die Erhebung der Ausweisdaten dient dem Schutz vor Hehlerei und der Sicherung des Eigentumserwerbs. Eine gesetzliche Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz besteht für Güterhändler erst bei Barzahlungen ab 10.000,00 €; die hier vereinbarte Schwelle von 500,00 € ist eine freiwillige, strengere Regelung. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert und danach gelöscht; nicht benötigte Angaben (z. B. Zugangs-/Seriennummer des Ausweises) dürfen geschwärzt werden.
(4) Bei Zweifeln an der Volljährigkeit oder der Verfügungsbefugnis des Verkäufers ist Audio Everywhere berechtigt, einen Identitäts- und Altersnachweis auch unterhalb der Wertgrenze von 500,00 € zu verlangen und die Auszahlung bis zur Vorlage zurückzustellen.
§ 5 Ankaufpreis und Zahlung
(1) Der auszuzahlende Betrag ergibt sich aus dem vereinbarten Ankaufpreis, gegebenenfalls abzüglich einer vereinbarten Abholgebühr.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Verkäufers:
- PayPal (Waren und Dienstleistungen): Die Auszahlung des Ankaufpreises erfolgt vor Versand bzw. Abholung. Die für den Käuferschutz anfallenden PayPal-Gebühren trägt Audio Everywhere.
- Banküberweisung: Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen (Sonn- und Feiertage ausgenommen) nach Wareneingang und erfolgreicher Prüfung gemäß § 9 auf das vom Verkäufer angegebene Konto.
(3) Bei persönlicher Abholung kann die Zahlung nach Vereinbarung auch unmittelbar bei Übergabe erfolgen.
§ 6 Versand und Abholung
(1) Die Übergabe der Geräte erfolgt wahlweise:
- durch den Abholservice von Audio Everywhere oder eines beauftragten Dienstleisters vor Ort, oder
- durch Versand über einen Paketdienstleister (DHL, Hermes, DPD, UPS oder GLS). Beim Versand durch einen Paketdienstleister sind maximal 3 Geräte pro Vertrag zulässig.
(2) Transport und Transportversicherung werden in beiden Fällen von Audio Everywhere organisiert und bezahlt.
(3) Bei Versand durch einen Paketdienstleister stellt Audio Everywhere dem Verkäufer auf Wunsch geeignetes Verpackungsmaterial (Karton und Füllmaterial) kostenfrei zur Verfügung.
§ 7 Verpackungsanforderungen (Ankauf)
(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, die Geräte transportsicher und entsprechend den Verpackungsanforderungen von Audio Everywhere zu verpacken. Die im Ankaufsvertrag bzw. im Verpackungsleitfaden genannten Vorgaben sind zu beachten.
(2) Insbesondere gilt: ausreichender Eckenschutz und Füllmaterial (mindestens 3 cm) zwischen Gerät und Innenkartonage, Schaumstoffplatten bzw. mehrwellige Pappe an Ober- und Unterseite sowie — beim Versand durch einen Paketdienstleister — eine mindestens vierlagige Umwicklung mit Luftpolsterfolie. Bei Plattenspielern ist der Tonarm zu fixieren; Plattenteller und Gegengewicht sind separat zu verpacken und dürfen nicht im Gerät verbleiben.
(3) Der Verkäufer ist verpflichtet, vor der Übergabe bzw. dem Versand Fotos des verpackten Gerätes im Karton (einschließlich Innenverpackung) anzufertigen und diese Audio Everywhere auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
§ 8 Gefahrübergang und Transportrisiko (Ankauf)
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Audio Everywhere über, sobald der Verkäufer das ordnungsgemäß verpackte Gerät an den von Audio Everywhere beauftragten Transportdienstleister bzw. Abholservice übergeben hat.
(2) Werden Geräte aufgrund nachweislich unzureichender Verpackung im Sinne des § 7 beim Transport beschädigt, bleibt das Risiko beim Verkäufer. Audio Everywhere ist in diesem Fall berechtigt, den Ankaufpreis entsprechend anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Darlegungs- und Beweislast für eine unzureichende Verpackung im Sinne des § 7 sowie für deren Ursächlichkeit für den Transportschaden trägt Audio Everywhere. Die Anforderungen des § 7 gelten als eingehalten, wenn der Verkäufer die dort genannten Maßnahmen im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Verwendung des bereitgestellten oder handelsüblichen Verpackungsmaterials ergriffen und dies durch Fotos dokumentiert hat.
§ 9 Prüfung und nachträgliche Preisanpassung
(1) Audio Everywhere prüft die Geräte nach Eingang hinsichtlich Funktion, Zustand und Vollständigkeit.
(2) Weichen die tatsächlichen Eigenschaften der Geräte wesentlich von den Angaben des Verkäufers ab, teilt Audio Everywhere dies dem Verkäufer innerhalb von 3 Werktagen nach Wareneingang mit und schlägt eine angepasste Vergütung vor.
(3) Der Verkäufer hat sodann 5 Werktage Zeit, den angepassten Preis anzunehmen oder abzulehnen. Nimmt der Verkäufer das angepasste Angebot nicht an, gilt der Ankaufvertrag als nicht zustande gekommen; die Geräte werden dem Verkäufer auf Kosten von Audio Everywhere zurückgesandt oder können nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Beruht die Abweichung auf unzutreffenden Angaben des Verkäufers, trägt dieser die Kosten der Rücksendung.
§ 10 Gewährleistung und Haftung (Ankauf)
(1) Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu den Geräten (Marke, Modell, Funktion und optischer Zustand).
(2) Eine über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nach Absatz 1 hinausgehende Gewährleistung des Verkäufers wird nicht vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne der §§ 474 ff. BGB liegt nicht vor, da der Verbraucher hier als Verkäufer und Audio Everywhere als Unternehmer auftritt; die §§ 474 ff. BGB finden daher keine Anwendung.
(3) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die beim Transport entstehen, sofern er die Verpackungsanforderungen nach § 7 eingehalten hat.
§ 11 Vertragsschluss und kein Widerrufsrecht beim Ankauf
Der Ankaufvertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien bzw. mit Annahme des Angebots zustande, steht jedoch unter der auflösenden Bedingung, dass die Prüfung nach § 9 keine wesentliche, dem Verkäufer zuzurechnende Abweichung ergibt, die nicht fristgerecht durch Annahme eines angepassten Preises ausgeräumt wird. Tritt die auflösende Bedingung ein, entfällt der Vertrag rückwirkend; bereits ausgezahlte Beträge sind zurückzuzahlen und die Geräte werden nach § 9 zurückgegeben. Erfolgt eine Auszahlung per PayPal bereits vor Versand bzw. Abholung, steht sie unter dem Vorbehalt der Prüfung nach § 9; ein überzahlter Betrag ist zurückzuzahlen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Verkäufers gegenüber Audio Everywhere besteht in dieser Konstellation nicht. Im Übrigen ist der Vertrag nach Auszahlung des vereinbarten Betrages beiderseits bindend.
Teil C — Kommissionsverkauf („Consignment")
§ 12 Gegenstand des Kommissionsverkaufs
(1) Beim Kommissionsverkauf verkauft Audio Everywhere gebrauchte HiFi-Geräte des Kunden (nachfolgend „Einlieferer") im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers über den Online-Shop von Audio Everywhere sowie über die von Audio Everywhere genutzten Marktplätze.
(2) Das Eigentum an den Geräten verbleibt bis zum Verkauf an einen Endkunden beim Einlieferer. Audio Everywhere ist berechtigt, das Eigentum im Rahmen des Verkaufs auf den Endkunden zu übertragen.
(3) Audio Everywhere schuldet die sorgfältige Vermarktung der Geräte, jedoch keinen Verkaufserfolg.
§ 13 Vertragsschluss und Laufzeit
(1) Grundlage des Kommissionsverkaufs ist ein gesonderter Kommissionsvertrag zwischen Audio Everywhere und dem Einlieferer. Die dort getroffenen Regelungen gehen diesen AGB vor (§ 26).
(2) Die Laufzeit des Kommissionsvertrages beträgt nach Wahl des Einlieferers 90 Tage oder 180 Tage ab Abschluss der Eingangsprüfung gemäß § 15. Eine Verlängerung ist einvernehmlich in Textform möglich.
(3) Audio Everywhere behält sich vor, die Annahme von Geräten in Kommission abzulehnen, insbesondere wenn der gewünschte Verkaufspreis nach Einschätzung von Audio Everywhere nicht marktgerecht ist oder das Gerät für den Verkauf nicht geeignet erscheint.
§ 14 Anlieferung, Verpackung und Transportrisiko (Kommission)
(1) Der Transport der Geräte zu Audio Everywhere erfolgt wahlweise per Abholservice, per Versand mit von Audio Everywhere gestelltem Versandlabel oder durch persönliche Abgabe des Einlieferers vor Ort. Bei Abholung und Versand werden Transport und Versicherung von Audio Everywhere organisiert und bezahlt. Auf Wunsch stellt Audio Everywhere geeignetes Verpackungsmaterial kostenfrei zur Verfügung.
(2) Bei Abholung und Versand trägt Audio Everywhere das Transportrisiko. Abweichend vom Ankauf haftet der Einlieferer beim Kommissionsverkauf nicht für die Verpackung; eine Haftung des Einlieferers für Transportschäden ist ausgeschlossen. Der Einlieferer verpackt die Geräte lediglich mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Bei persönlicher Abgabe vor Ort geht die Verantwortung für die Geräte mit deren Übergabe an Audio Everywhere über.
(3) Bei Versand durch einen Paketdienstleister stellt Audio Everywhere sicher, dass die Transportversicherung mindestens den vereinbarten Angebotspreis abdeckt. Ist eine entsprechende Versicherung über den Paketdienstleister nicht darstellbar, erfolgt die Anlieferung ausschließlich per Abholservice bzw. Spedition mit werthaltiger Transportversicherung oder durch persönliche Abgabe vor Ort.
(4) Absatz 1 bis 3 gelten entsprechend für den Rückversand unverkaufter Geräte gemäß § 20 Absatz 1.
§ 15 Eingangsprüfung und Zustandsprotokoll
(1) Audio Everywhere prüft die Geräte innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang vollständig auf Funktion, Zustand und Vollständigkeit.
(2) Über das Ergebnis erstellt Audio Everywhere ein Zustandsprotokoll mit Fotos und einer genauen Beschreibung des optischen und technischen Zustands. Das Zustandsprotokoll wird dem Einlieferer in Textform übermittelt.
(3) Der Einlieferer bestätigt die Richtigkeit des Zustandsprotokolls durch Unterschrift bzw. Bestätigung in Textform. Erst mit dieser Bestätigung beginnt die Vermarktung und die Laufzeit gemäß § 13 Absatz 2. Widerspricht der Einlieferer dem Protokoll, stimmen die Parteien den Zustand einvernehmlich ab; kommt keine Einigung zustande, wird das Gerät gemäß § 14 Absatz 3 kostenfrei zurückgesandt.
(4) Das bestätigte Zustandsprotokoll ist maßgebliche Grundlage für die Haftung von Audio Everywhere gemäß § 18.
§ 16 Angebotspreis und Mindestauszahlungsbetrag
(1) Der Kommissionsverkauf setzt einen vereinbarten Angebotspreis von mindestens 500,00 € pro Gerät voraus. Für Geräte unterhalb dieses Wertes bietet Audio Everywhere den Ankauf an.
(2) Der Angebotspreis wird zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt. Audio Everywhere prüft, ob der gewünschte Preis marktgerecht und das Gerät zu diesem Preis realistisch verkäuflich ist, und kann einen abweichenden Angebotspreis vorschlagen.
(3) Im Kommissionsvertrag kann der Einlieferer einen Mindestauszahlungsbetrag festlegen: den Betrag, den er nach Abzug der Kommission mindestens erhalten möchte. Ein Verkauf, der zu einer Auszahlung unterhalb des Mindestauszahlungsbetrages führen würde, erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Einlieferers in Textform.
(4) Senkungen des Angebotspreises während der Laufzeit bedürfen der Zustimmung des Einlieferers in Textform, es sei denn, die Auszahlung an den Einlieferer bleibt trotz Preissenkung oberhalb des vereinbarten Mindestauszahlungsbetrages.
§ 17 Kommission und Kosten
(1) Für den Verkauf erhält Audio Everywhere eine Kommission. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis (brutto):
| Erzielter Verkaufspreis | Kommission |
|---|---|
| 500,00 € bis 999,99 € | 30 % |
| 1.000,00 € bis 2.999,99 € | 25 % |
| 3.000,00 € bis 4.999,99 € | 20 % |
| 5.000,00 € bis 9.999,99 € | 17 % |
| 10.000,00 € bis 19.999,99 € | 14 % |
| ab 20.000,00 € | 10 % |
(2) Der jeweilige Prozentsatz gilt für den gesamten Verkaufspreis (keine Stufenberechnung); es wird mindestens eine Kommission von 40,00 € pro Gerät einbehalten.
(3) Mit der Kommission sind sämtliche Leistungen von Audio Everywhere abgegolten, insbesondere: Marktplatz- und Zahlungsgebühren, Fotografie und Erstellung des Angebots, Einlagerung, Versand an den Endkunden einschließlich Transportversicherung sowie die Abwicklung von Rückgaben. Dem Einlieferer entstehen darüber hinaus keine Kosten.
(4) Der Auszahlungsbetrag an den Einlieferer ergibt sich aus dem erzielten Verkaufspreis abzüglich der Kommission.
§ 18 Haftung von Audio Everywhere während der Kommission
(1) Ab Übergabe der Geräte an den von Audio Everywhere beauftragten Transportdienstleister bzw. Abholservice bis zur Übergabe an den Endkunden oder zur Rückgabe an den Einlieferer haftet Audio Everywhere für Beschädigung und Verlust der Geräte.
(2) Im Schadensfall ersetzt Audio Everywhere dem Einlieferer den Betrag, den er bei einem Verkauf zum vereinbarten Angebotspreis erhalten hätte (Angebotspreis abzüglich Kommission), bei Teilschäden die entsprechende Wertminderung. Maßstab ist der im Zustandsprotokoll gemäß § 15 dokumentierte Zustand.
(3) Übliche Spuren, die durch die sachgerechte Vorführung und Prüfung der Geräte entstehen, gelten nicht als Beschädigung.
§ 19 Verkauf, Rückgaberecht des Endkunden und Auszahlung
(1) Der Verkauf an Endkunden erfolgt über den Online-Shop von Audio Everywhere und die von Audio Everywhere genutzten Marktplätze zu deren jeweiligen Bedingungen. Endkunden steht ein gesetzliches bzw. vertragliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Zustellung zu.
(2) Der Auszahlungsanspruch des Einlieferers entsteht, wenn die 14-tägige Rückgabefrist des Endkunden abgelaufen ist, ohne dass das Gerät zurückgesandt wurde. Die Auszahlung erfolgt sodann innerhalb von 3 Werktagen per Banküberweisung auf das vom Einlieferer angegebene Konto. Zwischen dem Verkauf und der Auszahlung können daher — je nach Versanddauer zum Endkunden — bis zu etwa 14 Tage ab Zustellung beim Endkunden zuzüglich Bearbeitungszeit liegen.
(3) Macht der Endkunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, wird das Gerät nach Rückkehr und Prüfung erneut zum Verkauf angeboten. Die Laufzeit gemäß § 13 Absatz 2 läuft in diesem Fall weiter; der Zeitraum zwischen Verkauf und Rückkehr des Gerätes wird auf die Laufzeit nicht angerechnet.
(4) Kommt ein Gerät nach Ausübung des Rückgaberechts durch den Endkunden in einem gegenüber dem Zustandsprotokoll verschlechterten Zustand zurück, dokumentiert Audio Everywhere die Wertminderung und stimmt mit dem Einlieferer einen angepassten Angebots- und Mindestauszahlungspreis in Textform ab. Beruht die Verschlechterung auf einem vom Endkunden zu vertretenden Umstand, verfolgt Audio Everywhere etwaige Ersatzansprüche gegen den Endkunden. Eine Haftung von Audio Everywhere für die durch den Endkunden verursachte Wertminderung besteht nicht; die Haftung nach § 18 gilt nur für Schäden im Verantwortungsbereich von Audio Everywhere.
(5) Wird ein bereits abgerechneter Verkauf nachträglich rückabgewickelt — insbesondere durch Zahlungsrückbuchung (Chargeback), durch Rückbuchung im Rahmen eines Käuferschutz- oder Streitfallverfahrens (z. B. PayPal, eBay, Amazon) oder durch eine begründete Reklamation des Endkunden auch nach Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist —, so entfällt der Auszahlungsanspruch des Einlieferers insoweit rückwirkend. Ein bereits ausgezahlter Betrag ist vom Einlieferer zurückzuzahlen oder wird mit Auszahlungsansprüchen aus anderen Verkäufen verrechnet. Das zurückerhaltene Gerät wird nach Prüfung erneut in Kommission genommen; die Laufzeit läuft weiter.
(6) Bis zur Auszahlung hält Audio Everywhere den auf den Einlieferer entfallenden Erlösanteil treuhänderisch; ein dinglicher Schutz des Geldbetrages im Insolvenzfall ist damit nicht verbunden.
(7) Mit vollständiger Auszahlung sind sämtliche Ansprüche des Einlieferers aus dem Verkauf des betreffenden Gerätes abgegolten, vorbehaltlich einer nachträglichen Rückabwicklung nach Absatz 5.
§ 20 Nichtverkauf, Rückgabe und vorzeitige Beendigung
(1) Wird ein Gerät innerhalb der Laufzeit nicht verkauft, endet der Kommissionsvertrag. Audio Everywhere sendet das Gerät kostenfrei und versichert an den Einlieferer zurück oder vereinbart einen Abholtermin. Alternativ können die Parteien eine Verlängerung, eine Preisanpassung oder ein Ankaufangebot von Audio Everywhere vereinbaren.
(2) Der Einlieferer kann den Kommissionsvertrag jederzeit in Textform beenden, solange das betreffende Gerät noch nicht verkauft ist und sich nicht in einer laufenden Verkaufsabwicklung befindet. In diesem Fall trägt der Einlieferer die Kosten des Rückversands; alternativ kann er das Gerät nach Terminvereinbarung kostenfrei abholen.
(3) Audio Everywhere kann den Kommissionsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen, wenn sich das Gerät als nicht marktgerecht verkäuflich erweist. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 21 Eigentum, Identitätsnachweis und Widerrufsrecht des Einlieferers
(1) § 4 (Eigentumsversicherung, Identitätsnachweis, Geldwäscheprävention) gilt für den Kommissionsverkauf entsprechend; maßgeblich ist der vereinbarte Angebotspreis.
(2) Der Kommissionsvertrag ist ein Vertrag über eine Dienstleistung. Wird er ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Website, E-Mail, Telefon) geschlossen, steht dem Einlieferer als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Einlieferer mit dem Kommissionsvertrag zur Verfügung gestellt wird.
(3) Wünscht der Einlieferer, dass Audio Everywhere bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (Abholung, Prüfung, Vermarktung), bestätigt er dies ausdrücklich im Kommissionsvertrag. Im Falle des Widerrufs nach Leistungsbeginn wird das Gerät unverzüglich zurückgegeben; bereits vermittelte, noch nicht abgewickelte Verkäufe bleiben hiervon unberührt.
Teil D — Gemeinsame Schlussbestimmungen
§ 22 Datenschutz
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 23 Verbraucherstreitbeilegung
Audio Everywhere ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Goslar, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 25 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 26 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuell im Ankaufsvertrag oder im Kommissionsvertrag getroffene Vereinbarungen — insbesondere Sondervereinbarungen — gehen diesen AGB sowie mitgeltenden Dokumenten (insbesondere dem Verpackungsleitfaden) vor.
Audio Everywhere GbR · Lautenthaler Str. 32 · 38644 Goslar · info@audio-everywhere.com · www.stereo-ankauf.de · Stand: Juli 2026